AGB



→ Allgemeiner Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gelten für alle Geschäfts-
beziehungen zwischen:

Vanessa Gebhard (Buttafly), im folgenden ”Künstlerin“ genannt
Anselm-Pflug-Straße 1
88097 Eriskirch

und der Kundin / dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültige Fassung.


Allen Ausführungen von Arbeiten sowie damit im Zusammenhang stehenden Leis-
tungen, liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie sind
Bestandteil aller von oder mit der Künstleinr abgewickelten Projektverträgen
und unterliegen der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Kundin / der Kunde erkennt diese Bedingungen ohne Einschränkung an.
Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich wider-
sprochen.

1.1 Urhebererklärung

Die Künstlerin versichert, dass sich das Werk in ihrem alleinigen
Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie versichert darüber
hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr ist.

1.2 Nutzung und Verwertung

Die Künstlerin erklärt hiermit, dass sie alle Rechte an ihrem Kunstwerk,
vollständig an die Kundin/den Kunden abtritt. Die Kundin / der Kunde darf
diese Rechte verwerten und/ oder in sonstiger Weise vollumfänglich und
zeitlich unbeschränkt nutzen.
Sollte/n der/die Kunde/Kunden mit dem Verkauf des Kunstwerkes (z. B. als
Fotografie oder in Form eines Bildes usw.) Geld verdienen, so ist die
Künstlerin im Vorfeld zu kontaktieren und in einem zu vereinbarenden Maße am
Gewinn zu beteiligen.

1.3 Namensnennung

Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin (Urheber) in der Regel zu nennen.

1.4 Angemessene Vergütung

Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat die Künstlerin Anspruch auf
angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).

1.5 Veröffentlichungen

Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen
des Einverständnisses des Urhebers. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen
(Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis der Künstlerin  und
unter Nennung ihres Namens veröffentlicht werden.

1.6 Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung

Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Bericht-
erstattung über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des
Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.

→ § 2 Rechte, Pflichten und Leis- tungen beider Vertragsparteien

2.1 Vorbereitung von Untergründen und Genehmigungen
Die Kundin / der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der vorgesehene
Untergrund für das Kunstwerk fachmännisch vor- oder aufbereitet wird. Davon
ausgeschlossen sind Leinwände.

Die Kundin / der Kunde kann die Künstlerin beauftragen den Untergrund vorzube-
reiten. Die Künstlerin ist jedoch kein Fachmann und sie übernimmt somit keine
Haftung für die Tragfähigkeit bzw. den Halt des Kunstwerkes auf dem vorge-
sehenem Untergrund.

Grundsätzlich ist allein die Kundin / der Kunde verpflichtet im Vorfeld
alle benötigten behördlichen Genehmigungen jeglicher Art beizubringen,
sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden / Ämtern, Anwohnern, etc., selbst
oder durch von ihm beauftragte und bezahlte Dritte durchzuführen und zum
Abschluss zu bringen. Kommt die Kundin / der Kunde dieser Pflicht nicht
oder nur in Teilen nach und kommt es dennoch zu einer künstlerischen Ge-
staltung (auch bei Teilfertigstellung) durch die Künstlerin, trägt allein die
Kundin / der Kunde die Schuld, alle Kosten, sowie sämtliche Konsequenzen.
Zudem muss die Kundin / der Kunde die volle Auftragshöhe bezahlen. Dies
gilt auch bei Teilfertigstellung des Auftrages.

2.2 Übergabe des Werkes

Die Künstlerin  ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in ein-
wandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.

2.3 Präsentation / Technische Voraussetzungen

Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden die Künstlerin und die Kundin / der Kunde einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von
der Kundin / dem Kunden gewährleistet und finanziert.

2.4 Veranstaltungen

Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit der Künstlerin zu einer
Veranstaltung gewünscht, so ist sie dazu bereit, sofern der Termin recht-
zeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Kundin / dem
Kunden getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die An-
wesenheit der Künstlerin ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.

2.5 Haftung

Die Künstlerin haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Die Künstlerin haftet nicht für Schäden, welche durch eine Unverträglichkeit
der Farbe mit dem Untergrund entstehen. Die sachgemäße Vorbereitung des
Untergrundes ist die Aufgabe eines Fachmannes. Die Künstlerin ist kein Fach-
mann. (Siehe 2.1 Vorbereitung von Untergründen)

2.6 Versicherungen (für Leinwände bzw. portable Kunstwerke)

Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Kundin / der Kunde
trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versi-
cherungen müssen nachgewiesen werden.

2.7 Transport / Transportversicherung

Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren Versicherung sind in voller Höhe von der Kundin / dem Kunden zu übernehmen.

2.8 Garantie / Wartung / Reparatur

Garantieleistungen der Künstlerin für die künstlerische Gestaltung sind ausge- schlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
Verschleiß und Abnutzungserscheinungen am Kunstwerk, die auf vertragsge-
rechtem Gebrauch und/oder natürlicher, insbesondere witterungsbedingter Ab-
nutzung beruhen, sind keine Mängel. Sie können durchaus bereits vor Ablauf
der Gewährleistungsfrist eintreten. Dies kann besonders für alle Flächen im
Außenbereich zutreffen, sowie für Flächen und Materialien, die starken ört-
lichen Klimabeanspruchungen ausgesetzt sind.

Die Kundin / der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich
nach Empfang auf Qualitätsabweichungen zu überprüfen und eventuelle Rekla-
mationen innerhalb von 14 Werktagen schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist
die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden
Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung,
Veränderung des gelieferten Gegenstandes oder natürlicher Verschleiß ent-
standen sind. Die Kundin / den Kunden trifft die volle Beweislast für sämt-
liche Anspruch Voraussetzungen.

Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der
Qualität, Farbe, Größe, des Druckes oder des Designs dürfen nicht beanstan-
det werden.

Die Künstlerin hat das Recht zur mehrfachen Ersatzlieferung oder Nachbesserung.

2.9 Vernichtung / Zerstörung / Diebstahl / Beschädigung / witterungsbeding- te Schädigung

Die Kundin / der Kunde trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Kundin / der Kunde bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin unver- züglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.

2.10 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin /

den Eigentümer / die Kundin / den Kunden
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin / der Eigen- tümer verpflichtet, der Künstlerin vorab zu unterrichten und mit ihr eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurück- zugeben – sofern es transportiert werden kann (z.B. Leinwände).

2.11 Reisekosten

Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der
Künstlerin zur Erfüllung des Vertrages werden von der Kundin / dem Kunden
gegen Nachweis erstattet.

2.12 Zusätzliche Leistungen

Zusätzliche Leistungen der Künstlerin werden von der Kundin / dem Kunden ge-
sondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.

2.13 Die Preise enthalten NICHT

- die Kosten für eventuell benötigte Gerüste, Hubwagen etc.
- die Kosten für die Beseitigung von an dem zu gestaltenden Objekten
  angebrachten Plakaten, Aufklebern, etc., und die Kosten zum Entfernen von
groben Schmutz und anderen Verunreinigungen an den zu gestaltenden Objekten - das Besorgen von Genehmigungen jeglicher Art, sowie die dafür entstehenden
  Kosten sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern etc.
- die Lieferung und Installation des Kunstwerks wenn es auf Motivplatten,
  Leinwand oder anderen mobilen Werkstoffen hergestellt worden ist

2.14 Rückgabe des Werkes

Wird das Werk der Kundin / dem Kunden nur vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwand- freiem Zustand zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall

2.15 Toleranzen

Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe oder Beschreibungen sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Künstlerin behält sich Änderungen während der Ausführung von Gestaltungs-
arbeiten in Absprache mit der Kundin / dem Kunden ausdrücklich vor – eine
Verpflichtung der Künstlerin, über Abänderungen Nachricht zu geben, besteht
nicht.

Nicht gestattet sind folgende inhaltliche Abweichungen: Kommerzielle Bot-
schaften, Wahlwerbung sowie Werbung für politische Parteien oder Organisa-
tionen, diskriminierende Aussagen, sexistisches Gedankengut, rassistisches
Gedankengut, extremistisches Gedankengut, verfassungsfeindliches Gedanken-
gut, gesetzeswidriges Gedankengut, Propaganda.

→ § 3 Zahlungsbedingungen

3.1 Zahlungsfrist

Sämtliche Ansprüche der Künstlerin auf Zahlung sind fällig zu 50 Prozent bei
Vertragsabschluss und zu 50 Prozent bei Erbringung der von der Künstlerin ge-
schuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen
Frist.

3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer

Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.
Sämtliche anderen Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.

3.3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Verkaufspreises als auch der
Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin verbleibt das Kunst-
werk im Eigentum der Künstlerin. Des Weiteren gilt der verlängerte Eigen-
tumsvorbehalt.

3.4 Minderung der Vergütungen

»Nichtgefallen« des Werkes der Künstlerin, eines Auftrages oder einer Präsenta- tion kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

3.5 Abgabepflicht

Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben
an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem
Nutzer getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.

→ § 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)

4.1 Form

Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

4.2 Aufhebung / Kündigung durch die Kundin / den Kunden

Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch die Kundin / den Kunden wird ein
Honorar für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt
mindestens 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiese-
nen Materialkosten.

4.3 Aufhebung / Kündigung durch den Künstler

Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch die Künstlerin ist die Rückzahlung
der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.

4.4 Absage im Krankheitsfall

Bei einer Absage wegen Krankheit der Künstlerin ist ein ärztliches Attest
beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausge-
schlossen. Die Fertigstellung des Werkes wird auf einen späteren Zeitpunkt
terminiert.

→ § 5 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungs- und Trocknungsbedingungen kann die Künstlerin f
die Arbeiten unterbrechen. Eine witterungsbedingte Unterbrechung verlängert
die Ausführungsfrist um die Dauer der Unterbrechung. Die Arbeiten sind bei
geeigneten Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung angemessener Orga-
nisations- und Rüstzeiten fortzuführen.

→ § 6 Reinigung

6.1 Geruch

Durch den Einsatz von Sprühdosen entsteht ein starker Geruch. Auch durch
aktives Lüften kann es einige Tage bis Wochen dauern bis dieser Geruch
vollständig verschwindet.

6.2 Farbstaub

Durch den Einsatz von Sprühdosen entsteht ein feiner Farbstaub. Dieser
Farbstaub setzt sich rund um die zu besprühende Fläche ab. Er kann durch
Wind oder andere Luftströme vom Entstehungsort weggetragen werden und sich
auf umliegende Objekte oder Flächen absetzen. Deshalb ist die Kundin / der
Kunde dazu verpflichtet alle Objekte, Gegenstände oder Flächen staubdicht
abzudecken oder am Tage der Umsetzung zu entfernen. Dies gilt insbesondere
für Fahrzeuge welche sich in der Nähe der zu besprühenden Fläche befinden.
Boden und Wandkanten welche direkt an die zu besprühende Fläche anstoßen
sind von der Künstlerin abzukleben.

6.3 Reinigung

Die  Künstlerin  übernimmt keine Haftung und keine Kosten für eine Reinigung
von Gegenständen, Objekten oder Flächen welche von Farbstaub oder Farbe
verunreinigt werden.

→ § 7 Schlussbestimmungen

7.1 Gerichtsstand

Ist die Kundin / der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Ge-
richtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unsere Geschäfts-
sitz. Dasselbe gilt, wenn die Kundin / der Kunde keinen allgemeinen Ge-
richtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

7.2 Vertragsänderungen

Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften, Vertragsänderungen bedürfen
der Schriftform. Von dieser Schriftformabrede kann nur durch schriftliche
Vereinbarung abgewichen werden.

7.3 Bei Unwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner ein-
schließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der
unwirksamen möglichst nahe kommt.